Seit 1.1.2008 müssen Dienstgeber alle neu eintretenden Dienstnehmer vor Arbeitsantritt zur Sozialversicherung anmelden. Dazu bitte das Formular "Anmeldung Dienstnehmer" ausfüllen und an uns schicken.
Im Notfall können Sie auch außerhalb unserer Bürozeiten selbst eine Mindestangaben-Anmeldung an die Gebietskrankenkasse übermitteln.