Mag. Christian Parzer Steuerberatung GmbH

Seit 1.1.2008 müssen Dienstgeber alle neu eintretenden Dienstnehmer vor Arbeitsantritt zur Sozialversicherung anmelden. Dazu bitte das Formular "Anmeldung Dienstnehmer" ausfüllen und an uns schicken.

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Anmeldung Dienstnehmer_Formular.doc
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Änderung Dienstnehmer.doc
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Abmeldung Dienstnehmer.doc
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Im Notfall können Sie auch außerhalb unserer Bürozeiten selbst eine Mindestangaben-Anmeldung an die Gebietskrankenkasse übermitteln.